Konzept zur Besuchsregelung während der COVID-19 Pandemie im Rahmen der
Corona-Einrichtungsschutzverordnung
Einführung:
Aufgrund der weltweit auftretenden Pandemie mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 hat die Hessische Landesregierung erneut die Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus aktualisiert.
Die Besuchsregelung in unserer Einrichtung haben wir in diesem gesonderten Konzept aktualisiert, um auch alle beteiligten Personen zu informieren.
1. Besuchsmöglichkeiten in unserer Einrichtung
Generell haben wir folgende Möglichkeiten den Besuch zwischen unseren Bewohnern und deren Angehörigen / Besuchern stattfinden zu lassen. Zu berücksichtigen ist hierbei auch, dass derzeit Besuche nur
nach vorheriger telefonischer Anmeldung erfolgen können.
Folgende Regeln sind aktuell zu beachten:
- maximal jedoch 8 Besucher zeitgleich in der gesamten Einrichtung-
Erforderliche Hygieneschutzmaßnahmen bei Besuchern und Bewohnern:
2. Information der Bewohner und Angehörigen / Besucher über die
Besuchsregelungen
Unsere Bewohner wurden bereits durch die MA der Wohnbereiche und des pädagogischen Personals über die aktuellen Besuchsregelungen mündlich informiert. Das Konzept hängt als Aushang an den Pinnwänden der Wohnbereiche.
Die Angehörigen unserer Bewohner werden von ihnen selbst informiert und über die wesentlichen Punkte des Konzeptes zur Besucherregelung informiert. Am Besuchstag werden Angehörige / Besucher von unseren Mitarbeitern befragt, ob die neuen Besuchsregelungen bekannt sind; wenn nicht erfolgt eine Information über unsere Mitarbeiter.
3. Anmeldung und Ablauf der Besuchen
3.1
Damit unsere Mitarbeiter die Umsetzung aller Hygieneschutzmaßnahmen im Einzelnen bei den Besuchen einhalten und kontrollieren können, ist eine vorherige telefonische Anmeldung des Besuches erforderlich. Im Telefonat kann abgeklärt werden, in welcher Form der Besuch stattfinden soll (Außen- oder Innenbereich) oder ob es besondere Situationen gibt, die im Vorfeld geklärt werden müssen (Einzelfallentscheidungen).
Bei offenen Fragen oder Problemen die im Telefonat nicht geklärt werden können, wird die Einrichtungsleitung eingeschaltet.
Jeder Besucher muss vor Beginn des Besuches das Formular „Fragebogen für Besucher“ zur Selbstauskunft ausfüllen. Die Fragebögen werden für die Dauer von 4 Wochen hinterlegt und nach Ablauf dieser Frist vernichtet. Damit besteht für unsere Einrichtung eine schnelle Möglichkeit zur Rückverfolgung, falls Verdachtsfälle oder Infektionen bei Bewohnern oder Besuchern auftreten.
3.2
Besucherinnen und Besucher müssen über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus verfügen und dieses auf Verlangen nachweisen. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen.
3.3
Der Besuch ist nicht gestattet,
3.4
In Bewohnerzimmern kann vom Mindestabstand abgesehen und Berührungen können zugelassen werden, wenn Bewohner und Besucher vorher und hinterher die Hände gründliche desinfizieren (das Tragen einer
FFP2, KN95 oder N95-Maske ohne Ausatemventil ist weiterhin erforderlich).
In Doppelzimmern sind Besuche grundsätzlich nur einzeln möglich. Bei Immobilität beider Bewohner können sie zeitversetzt Besuche empfangen. Außerdem sind Ausnahmen (z. B. bei Ehepaaren) möglich.
Nach jedem Besuch ist eine Flächendesinfektion von Gegenständen und Oberflächen laut hausinterner VA (Flächen-/ Wischdesinfektion per Multitex Wipes mit Lysoformin Spezial) durchzuführen. Ebenso wird das Bewohnerzimmer gelüftet (Stoßlüftung- Dauer: Winter 3 Minuten, Übergangszeit 5 Minuten, Sommer bis zu 10 Minuten)
Wichtig:
Die aktuelle Regelung ist abhängig von dem Infektionsgeschehen in den Kommunen und kann jederzeit angepasst werden.
Die geltenden Regeln sind von allen Beteiligten einzuhalten. Die Einrichtungsleitung kann bei Nichteinhaltung vom Hausrecht Gebrauch machen.
Die Vita GmbH ist eine Einrichtung für chronisch mehrfach abhängige Menschen mit insgesamt 50 Plätzen für den offenen und beschützten Bereich.
Diese besteht aus dem beschützten Wohnbereich Haus Vita mit 25 Plätzen, der offenen Trainingsgruppe mit 11 Plätzen und der Wohngruppe Carolina mit 14 Plätzen.
Im Haus Vita (beschützter Bereich) lernen die Klienten abstinent zu leben. Selbstvertrauen, Lebensmut, Wert- und Zielorientierung,
Konfliktfähigkeit und Alltagskompetenzen werden gefördert.
Die Trainingsgruppe (offener Bereich) ist für Klienten, bei denen der Unterbringungsbeschluss endet. Sie haben die Möglichkeit, in die offene Trainingsgruppe zu wechseln, um sich zu erproben und abstinent zu bleiben.
Die Ziele der Trainingsgruppe sind unter anderem, mit dem Leben in der offenen Wohnform umgehen zu können, die selbstständigere Lebensführung zu festigen und die Übernahme von mehr Aufgaben im lebenspraktischen Bereich, wie Putzen, Kochen und Reinigen sowie mehr Selbstverantwortung.
In der Wohngruppe Carolina (offener Bereich) sind die Bewohner abstinent und können ihren Lebensalltag selbstständiger gestalten. Als Tagesstruktur sollen die Bewohner der Wohngruppe möglichst eine Tätigkeit außerhalb der Einrichtung, beispielsweise bei der AWO Integra GmbH – Gemeinnützige Gesellschaft für Soziale Arbeit – nachgehen, um langfristig den Weg in das betreute oder selbstständige Wohnen zu bewältigen. Klienten, die keiner Beschäftigung oder Arbeit außerhalb der Einrichtung nachgehen können, nehmen an den Angeboten zur Tagesgestaltung und in der Kreativwerkstatt teil.